Liebe Mitglieder bitte beachten Sie die nachfolgenden

Ausleihbedingungen.

  1. Ausgabe
  1. Wir verleihen ausschließlich an Vereinsmitglieder.
  2. Die Geräte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte, auch nicht an weitere Vereinsmitglieder, weitergegeben werden.
  3. Jede einzelne Ausgabe und Rückgabe der Geräte hat immer am Gerätehaus stattzufinden.
  1. Verwendung
  1. Die Geräte dürfen nur auf dem Objekt verwendet werden, das bei der Anmeldung als das zu versichernde Objekt angegeben wurde, soweit nicht im nachfolgenden etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für PKW-Anhänger.
  2. Die Geräte sind sorgsam und dem vorgegebenen Verwendungszweck zu behandeln.
  3. Sicherheitsvorkehrungen und -anweisungen, wie auch Gebrauchsanweisungen, sind strikt einzuhalten.
  4. Beim Ausleihen der PKW-Anhänger muss das ausleihende Mitglied darauf eigenverantwortlich achten, dass das Fahrzeug die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllt und das Zug-Fahrzeug nur von einem autorisierten und von einer Person mit einer ausreichenden Fahrerlaubnis (Führerscheinklasse) gesteuert wird.
  1. Verlängerung der Ausleihzeit
  1. Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung der Ausleihdauer.
  2. Soweit gewünscht kann die Ausleihdauer nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Gerätewart ermöglicht werden. Nur so können wir auch anderen Mitgliedern ein Ausleihen termingerecht gewährleisten.
  1. Rückgabe / Schadensersatz
  1. Nach der vereinbarten Ausleihzeit sind die Geräte unverzüglich, unter vorheriger Terminbestimmung mit dem Gerätewart,wieder zurückzugeben
  2. Die Geräte sind in ordnungsgemäßem, technisch einwandfreiem Zustand und sauber zurückzugeben.
  3. Sollten während der Nutzung Fehler oder/und Schäden entstehen, sind diese unverzüglich, jedoch spätestens bei Rückgabe unaufgefordert dem Gerätewart zu nennen.
  4. Durch unsachgemäße Nutzung entstandene Schäden sind vom Mitglied zu tragen.
  1. Leihgebühren
  1. Die Leihgebühren ergeben sich aus dem jeweiligen Gerät und dessen Ausleihdauer gemäß der Leihgebühren-Liste.
  2. Die Verleih-Gebühren verstehen sich immer zuzüglich Verbrauchsmaterial (z.B. Benzin, Schmierstoffe) und eventuell notwendige Reinigungskosten.
  1. Schäden
  1. Sollten die Fehler oder/und Schäden nicht durch normale Nutzung entstanden sein können, werden die Kosten für die Behebung der Schäden und der Instandsetzung dem Ausleihenden Mitglied in Rechnung gestellt.
  2. Jede Art der Selbstreparatur ist untersagt.
  3. Haftungsausschluss

Für Personen- und Sachschäden, die bei Überführung oder Benutzung der Geräte entstehen, übernimmt die Siedlergemeinschaft Eckersdorf e.V. keine Haftung.

Gez. Vorstandsvorsitzender

Stand: 31.08.2022